Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4357
BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08 (https://dejure.org/2009,4357)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 20 F 24.08 (https://dejure.org/2009,4357)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 20 F 24.08 (https://dejure.org/2009,4357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung; Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Verweigerung; Erlangung der gesperrten Informationen auf rechtswidrige Art und Weise; Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BbgVerfSchG,BB § 1 Abs. 1; VwGO § 99 Abs. 1
    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung; Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Verweigerung; Erlangung der gesperrten Informationen auf rechtswidrige Art und Weise; Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch die ...

  • rechtsportal.de

    BbgVerfSchG,BB § 1 Abs. 1; VwGO § 99 Abs. 1
    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung; Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Verweigerung; Erlangung der gesperrten Informationen auf rechtswidrige Art und Weise; Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 6.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage der Akten der

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
    Das gilt beispielsweise auch für das dem Verfahrensbevollmächtigten des Klägers bekannte Verfahren, über das der beschließende Senat mit Beschluss vom 5. November 2008 (BVerwG 20 F 6.08/OVG 95 A 5.08) entschieden hat.

    17 Soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 17. Januar 2009 vorträgt, aus dem Beschluss des Senats vom 5. November 2008 (BVerwG 20 F 6.08) ergebe sich, dass das Schreiben des Beklagten vom 10. April 2008 nunmehr zur Gerichtsakte zu nehmen sei, und Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren beantragt, scheint er die Entscheidung des Senats, die einen gleichgelagerten, vom selben Verfahrensbevollmächtigten vertretenen Fall betrifft, miss zu verstehen: Entgegen der Annahme des Klägers gehört das Schreiben des Beklagten nicht zur Gerichtsakte; es hätte vielmehr vom Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts mit Eingang an den Beklagten zurückgegeben werden müssen.

    Es ist daher nicht vom Recht der Akteneinsicht gemäß § 100 Abs. 1 VwGO umfasst (Beschlüsse vom 5. November 2008 BVerwG 20 F 6.08 und vom 6. November 2008 BVerwG 20 F 7.08 ).

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06
    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
    7 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 , vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 BVerwG 20 F 10.06 juris).

    Dementsprechend ist der obersten Aufsichtsbehörde auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (Beschlüsse vom 1. August 2007 a.a.O. und vom 21. Februar 2008 BVerwG 20 F 2.07 BVerwGE 130, 236).

    Auch hat es der Beklagte versäumt, die Beiakten mit Blattzahlen zu präzisieren und formale Merkmale anzuführen (vgl. dazu Beschluss vom 1. August 2007 a.a.O.), um anhand dieser Kriterien die Geheimhaltungsbedürftigkeit des (gesamten) Vorgangs zu begründen.

  • BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
    Das Schreiben des Beklagten vom 10. April 2008 hätte daher vom Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts an den Beklagten zurückgegeben werden müssen (vgl. Beschluss vom 17. November 2003 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35).

    Da der Beklagte erklärt hat, dass das dem Fachsenat vorgelegte Schreiben dem Kläger nicht zugänglich gemacht werden darf, ist es im gerichtlichen Verfahren unverwertbar (Beschluss vom 17. November 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
    Dementsprechend ist der obersten Aufsichtsbehörde auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (Beschlüsse vom 1. August 2007 a.a.O. und vom 21. Februar 2008 BVerwG 20 F 2.07 BVerwGE 130, 236).

    13 Soweit die Beschwerde rügt, der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts habe nicht geprüft, ob die gesperrten Informationen möglicherweise auf rechtswidrige Art und Weise erlangt worden seien, wird nicht beachtet, dass Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Verweigerung nicht das materielle Recht ist, über das das Hauptsachegericht zu entscheiden hat, sondern die am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierte Interessengewichtung (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
    7 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 , vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 BVerwG 20 F 10.06 juris).

    In diesem Verhältnis stellt das Gesetz die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der Behörde, lässt dieser also die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (Beschluss vom 13. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 7.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage von bei der Verfassungsschutzbehörde

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
    Es ist daher nicht vom Recht der Akteneinsicht gemäß § 100 Abs. 1 VwGO umfasst (Beschlüsse vom 5. November 2008 BVerwG 20 F 6.08 und vom 6. November 2008 BVerwG 20 F 7.08 ).
  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
    7 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 , vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 BVerwG 20 F 10.06 juris).
  • BVerwG, 25.02.2008 - 20 F 43.07

    Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Vorlagepflicht einer Behörde

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 BVerwG 2 AV 1.02 BVerwGE 117, 8 und vom 25. Februar 2008 BVerwG 20 F 43.07 juris).
  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 19.03

    Antrag auf Erteilung einer Aussagegenehmigung für alle Vorgänge des

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
    3 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (Beschlüsse vom 27. Februar 2004 BVerwG 20 F 10.03 , vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 19.03 juris, vom 29. März 2006 BVerwG 20 F 4.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 41, vom 4. Mai 2006 BVerwG 20 F 2.05 juris und vom 15. Februar 2008 BVerwG 20 F 13.07 juris).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
    Maßstab ist dabei neben dem privaten Interesse an effektivem Rechtsschutz und dem je nach Fallkonstellation öffentlichen oder privaten Interesse an Geheimnisschutz auch das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 BVerfGE 115, 205 ).
  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten

  • BVerwG, 15.02.2008 - 20 F 13.07

    Voraussetzungen des Unterfallens von Urkunden oder Akten unter die Vorlagepflicht

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera-Verfahren"; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten

  • BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05

    Verweigerung der Vorlage einer Akte im Verwaltungsrechtsstreit auf Grund ihrer

  • BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 2.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08
  • BVerwG, 27.02.2004 - 20 F 10.03
  • BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09

    Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 4, vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - juris Rn. 8 ).

    Dieses Ziel kann die Geheimhaltung gewonnener verfassungsschutzdienstlicher Informationen und Informationsquellen, Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung rechtfertigen (vgl. nur Beschlüsse vom 18. Juni 2008 - BVerwG 20 F 44.07 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 49 Rn. 9 , vom 5. November 2008 - BVerwG 20 F 6.08 - juris Rn. 5, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 5 und vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 8).

    Dementsprechend ist der obersten Aufsichtsbehörde auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 1. August 2007 a.a.O. Rn. 5, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 19 und vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 8).

    Ebenso wie die Entscheidungsgründe des Fachsenats Art und Inhalt der geheim gehaltenen Urkunden oder Akten nicht erkennen lassen dürfen, kann die über die Aktenvorlage entscheidende Behörde ihre Äußerungen gegenüber dem Gericht so abfassen, dass der von ihr begehrte Geheimnisschutz auch dann gewahrt bleibt, wenn der Schriftsatz prozessordnungsgemäß dem Gegner zugestellt wird (Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 16).

    Denn der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts hat erkannt, dass das Schreiben des Beigeladenen vom 12. Februar 2009 nicht zur Gerichtsakte gehört und daher mit Eingang an den Beigeladenen zurückgesandt werden musste (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35 und vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17 f.).

    Das Schreiben war damit nicht vom Recht der Akteneinsicht gemäß § 100 Abs. 1 VwGO umfasst (Beschlüsse vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17, vom 5. November 2008 - BVerwG 20 F 6.08 - juris Rn. 14 und vom 6. November 2008 - BVerwG 20 F 7.08 - juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Denn ein Nachteil für das Wohl des Bundes im Sinne des § 96 Satz 1 StPO kann schon dann gegeben sein, wenn und soweit die Bekanntgabe eines Akteninhalts die künftige Erfüllung der Behördenaufgaben erschweren würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009 - 20 F 4.09 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54; Beschl. v. 5.2.2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 4 (zu § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2 f., vom 5. November 2008 - 20 F 6.08 -, juris Rn. 15, vom 6. November 2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 17, vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 16, vom 24. August 2009 - 20 F 2.09 -, juris Rn. 14 f., und vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295 = juris Rn. 16 f.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2008 - 20 F 6.08 -, juris Rn. 14, vom 6. November 2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 16, vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 17, und vom 24. August 2009 - 20 F 2.09 -, juris Rn. 15.

  • BVerwG, 26.08.2020 - 20 F 6.19

    Sperrerklärung mit Ermessensfehlern

    aaa) Die Ermächtigung der obersten Aufsichtsbehörde zur Ermessensentscheidung besteht nach dem eindeutigen Wortlaut des § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 VwGO selbst dann, wenn der Inhalt der Schriftstücke oder der Auskunft geheimhaltungsbedürftig im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 VwGO ist, mithin auch, wenn der Vorgang nach den fachgesetzlichen Vorgaben geheim gehalten werden müsste (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 - juris Rn. 8, vom 18. April 2012 - 20 F 7.11 - NVwZ 2012, 1488 Rn. 14 und vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 4, vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).

    Ebenso wie die Entscheidungsgründe des Fachsenats Art und Inhalt der geheim gehaltenen Urkunden oder Akten nicht erkennen lassen dürfen, kann die über die Aktenvorlage entscheidende Behörde ihre Äußerungen gegenüber dem Gericht so abfassen, dass der von ihr begehrte Geheimnisschutz auch dann gewahrt bleibt, wenn der Schriftsatz prozessordnungsgemäß dem Gegner zugestellt wird (Beschlüsse vom 6. November 2008 - BVerwG 20 F 7.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 Rn. 17, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 16 und vom 24. August 2009 a.a.O. Rn. 14).

    Sie hätten deshalb mit Eingang an die Beigeladene zurückgesandt werden müssen (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17 f. und vom 24. August 2009 a.a.O. Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2 f., vom 5. November 2008 - 20 F 6.08 -, juris Rn. 15, vom 6. November 2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 17, vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 16, vom 24. August 2009 - 20 F 2.09 -, juris Rn. 14 f., und vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295 = juris Rn. 16 f.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2008 - 20 F 6.08 -, juris Rn. 14, vom 6. November 2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 16, vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 17, und vom 24. August 2009 - 20 F 2.09 -, juris Rn. 15.

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12

    Vorliegen eines Geheimhaltungsbedürfnisses zum Zwecke des Quellenschutzes bzgl.

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009, a.a.O.; Beschl. v. 5.2.2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 4).

    Der Senat hat nur darüber zu entscheiden, ob die Sperrerklärungen des Beklagten gemessen an den dargestellten Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtmäßig sind, nicht hingegen darüber, ob die Datenerhebung und Speicherung durch den Beklagten die fachgesetzlich und gegebenenfalls verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen beachtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2010 - 20 F 16.09 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 57; Beschl. v. 5.2.2009, a.a.O., Rn. 13).

  • BVerwG, 07.04.2020 - 20 F 2.19

    Begünstigte von Sperrerklärungen; Ermessensfehler; Gewährleistungsgehalt der

    Dementsprechend steht nach ihr der obersten Aufsichtsbehörde selbst in den Fällen ein Ermessen zu, in denen das Fachgesetz es der jeweiligen Fachbehörde nicht einräumt (BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

    Dieses Recht steht nicht zur Disposition der Behörde (Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 6 A 3.20

    Postmortaler Informantenschutz beim presserechtlichen Auskunftsanspruch; Vorlage

    Die dem Hauptsacheverfahren dienende Funktion des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO spricht aus systematischen und teleologischen Gründen bei Auskunfts- und archivrechtlichen Nutzungsklagen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die von der Behörde für die Antragsablehnung und Klageabweisung vorgebrachten Gründe zugleich auch die Verweigerung der Aktenvorlage im Prozess stützen sollen, für ein akzessorisches Verhältnis von Fach- und Prozessrecht und gegen die Annahme autonomer Maßstäbe in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO (anders BVerwG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:070420B20F2.19.0] - Rn. 31 und vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 - Rn. 8; vgl. aber BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 20 F 1.06 - BVerwGE 127, 282 Rn. 10 f. - Einwirken des unionsrechtlich geprägten Fachrechts auf § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08

    Verweigerung einer Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

  • BVerwG, 03.12.2020 - 6 A 14.19

    Postmortaler Informantenschutz beim archivrechtlichen Nutzungsanspruch; Vorlage

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12

    Recht auf Auskunft eines freien Journalisten gegenüber der niedersächsischen

  • BVerwG, 28.11.2014 - 20 F 5.14

    In-camera-Verfahren; Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Berufungsbegründung;

  • BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 3.09

    Verweigerung der Offenlegung des Erkenntnisstands

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11

    Statthaftigkeit des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO bei einer im

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11

    Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen

  • BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 16.09

    In-camera-Verfahren; Prüfungsmaßstab

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08

    Verweigerung der Aktenvorlage bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung;

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14

    Auskunft; Beobachtung; Bindungswirkung; Feststellungsklage; Funktionsfähigkeit

  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 5.09

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung

  • BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09

    Ermessensfehler bei Sperrerklärungen

  • BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 2.14

    Schwärzungen wegen Geheimhaltungsinteresse bei anderweitiger leichter

  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 7.09

    Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten

  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 9.09

    Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten

  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 8.09

    Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten

  • BVerwG, 20.12.2018 - 20 F 5.18

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Durchführung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht